VD17 – Das Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 17. Jahrhunderts
English Version

Vorbemerkung

Das VD 17 wird auch nach Auslaufen der DFG-Förderung weitergeführt. Angestrebt wird vorrangig die Erweiterung durch neue Titelaufnahmen mit einer Bestandsangabe, die Ergänzung weiterer Besitznachweise ist nicht prioritär. Damit besteht auch für nicht regulär am Projekt teilnehmende Bibliotheken die Möglichkeit, ihre unikalen Sammlungen und Drucke des 17. Jahrhunderts in das VD 17 einzubringen. Sie werden redaktionell nach regionaler Zuständigkeit von einer der drei Trägerbibliotheken in München, Berlin oder Wolfenbüttel betreut.

Bibliotheken, die neue Ausgaben für das VD 17 melden wollen, sollten Titelaufnahmen liefern, die möglichst den VD 17-Konventionen entsprechen. Im Idealfall erfasst die zuliefernde Bibliothek ihre Bestände nach einer entsprechenden Schulung direkt im VD 17 oder aber die Aufnahmen werden in einem der Verbünde erfasst und per copy/paste ins VD 17 übernommen.

Folgende Verfahren sind derzeit denkbar:

1. Direkte Katalogisierung im VD 17

Erschließung gemäß VD 17-Standard nach erfolgter Schulung durch eine der drei Trägerbibliotheken. Aufgrund des Schulungsaufwandes sollte jedoch mindestens von einer Menge ab ca. 500 neuen Titeln/Ausgaben ausgegangen werden.

2. Erfassung von VD 17-Titelaufnahmen in den Verbünden

Die bibliographische Beschreibung sollte den VD 17-Richtlinien entsprechen!
Die Aufnahmen müssen deshalb folgende Elemente enthalten:

  • normierte Ansetzung von Personennamen nach der GND
  • Namen von Widmungsempfängern, Beiträgern und Zensoren nach Vorlage oder normiert
  • normierter Erscheinungs-/Druckort und normierte Drucker-/Verlegernamen
  • ausführliche Umfangs- und Illustrationsangabe; bibliographisches Format
  • Fingerprint
  • soweit möglich Gattungsbegriff nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Alte Drucke beim GBV (AAD)
  • Schlüsselseiten oder vorzugsweise Volldigitalisat

Ggf. müssen anschließend die Aufnahmen redaktionell überarbeitet werden. Bei redaktionell überarbeiteten Aufnahmen wird der Status in A_u (Autopsie) geändert.
Aufnahmen aus dem GBV, die nach dem AAD-Standard erfasst wurden, müssen nicht redaktionell überarbeitet werden (maßgebliche Unterschiede: typogr. Besonderheiten werden nach AAD-Standard vorlagegemäß erfasst; ggf. wird ein AST gebildet). Im GBV nicht vorgesehene Kategorien müssen jedoch ergänzt werden (z. B. 4033); Das kann ggf. durch die zuliefernde Bibliothek erfolgen.

3. Meldung einzelner Titel von Bibliotheken ohne Anbindung an einen Verbund

Einzelne Titel können nach regionaler Zugehörigkeit an eine der drei Trägerbibliotheken gemeldet werden:

SBB-PK Berlin: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
BSB München: Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
HAB Wolfenbüttel: Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein

Für vereinzelte (< 100) „Zufallsmeldungen“ steht den Trägerbibliotheken in Berlin, München und Wolfenbüttel die ELN „VD17-Ergänzung“ zur Verfügung. Der Name der zuliefernden Bibliothek wird hierbei als Standortangabe erfasst.

Bei kleineren Beständen sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Bände einem der VD 17-Partner direkt zur Verfügung zu stellen.

Für neu hinzukommende zuliefernde Bibliotheken, die 100 oder mehr neue Aufnahmen bzw. Besitzstände melden, sind eigene ELNs zu vergeben. Die Verbundzentrale versieht die Katalogisierer in der betreffenden Trägerbibliothek mit den entsprechenden Kennungen.

Grundlegende Elemente der Erschließung (mit beispielhaften MAB-Kategorien) sowie gleichzeitig Voraussetzungen für die anschließende Weiterbearbeitung für das VD 17 sind:

  • Lieferung vorzugsweise eines Volldigitalisats des Titels, mindestens jedoch von den notwendigen Schlüsselseiten durch die zuliefernden Bibliotheken; gegebenenfalls ist das Exemplar zur Verfügung zu stellen.
    Wichtiges Element für die (autoptische) Erschließung von Titeln für das VD 17 sind die Schlüsselseiten. Diese umfassen in der Regel Digitalisate (oder Kopien) der Titelseiten eines Druckes, der Seiten mit Namen von Widmungsempfängern, von dem Beginn des Hauptteils sowie dem Kolophon (falls vorhanden). Ist eine Druckermarke vorhanden, wird die entsprechende Seite ebenfalls digitalisiert. Die Seiten müssen jeweils separat gescannt werden. Doppelseiten sind nur in den Fällen möglich, in denen der Textlauf über zwei Seiten geht. Die zuliefernden Bibliotheken digitalisieren diese Schlüsselseiten selbst und senden sie an die Bearbeiter des VD 17. Sollte die Herstellung von Digitalisaten in den zuliefernden Bibliotheken nicht möglich sein, können auch Papierkopien versandt werden. Letztere müssten anschließend in der betreffenden Trägerbibliothek gescannt und versendet werden.
  • Normierung der Namen aller Verfasser, Herausgeber, Übersetzer, etc. nach der GND; gegebenenfalls sollten diese in der GND erfasst werden
  • alle künstlerischen, musikalischen und literarischen Beiträger (Verfasser von Widmungsgedichten, Vorreden, etc.), Zensoren und Widmungsempfänger nach der Vorlage im Nominativ in Feld 501_. Die Beiträger, etc. müssten nach Kategorien getrennt aufgelistet werden, z. B.: Beiträger: Justus Lipsius.- Widmungsempfänger: Janus Gruterus.- etc.
  • Kollation mit Zahl der ganzseitigen Illustrationen auf nicht-paginierten Blättern, Kupfertitel, Frontispiz, Titelblatt rot & schwarz, Portraits, Karten und Noten; die Blatt-/Seitenzählung wird in Feld 433_ verzeichnet, Illustrationen werden in Feld 434_ vermerkt; handelt es sich um exemplarspezifische Abweichungen, werden diese unter 501_ aufgeführt
  • Erfassung des bibliographischen Formats in Feld 435
  • Verzeichnung von enthaltenen und beigefügten Werken in Feld 517a (beigefügte Werke) und Feld 517b (enthaltene Werke) für die bibliographische Beschreibung; für die Indexierung müssten diese Angaben nochmals in Feld 370 (nur Titel) oder in die 800er-Felder (Autor und Titel; nichtstandardmäßige Nebeneintragungen) verzeichnet werden
  • Erfassung des Fingerprints in Feld 578
  • Lokaldaten (Signatur) ans Ende des Feldes 501_

Die redaktionelle Weiterbearbeitung erfolgt gegebenenfalls in den Trägerbibliotheken nach den Konventionen des VD 17. Hierzu gehören:

  • Wiedergabe des Titels vorlagegemäß und nach den Konventionen des VD 17
  • Gegebenenfalls die Normierung der Namen aller Verfasser, Herausgeber, Übersetzer, etc. nach der GND. Eventuell müssen diese in der GND noch erfasst werden
  • Vergabe von Gattungsbegriffen
  • Normierung von Ort und Drucker / Verlag
  • Vermerk der Herkunft entsprechender Schlüsselseiten in PICA-Kategorie 4233 „Schlüsselseiten aus dem Exemplar…“

3.1 Maschinelle Ansigelung von Besitzständen

Es besteht die Möglichkeit, umfangreichere Besitzstände einer zuliefernden Institution maschinell an die Aufnahmen in der VD 17-Datenbank anzusigeln. Dies erfolgt mittels einer Excel-Liste, die folgende Spalten (ohne Zwischenleerzeilen) bzw. Angaben beinhalten muss:

  • VD 17-Nummer
  • Name der Institution
  • Signatur

Optional können auch noch Spalten für das Kommentarfeld zu den Ansigelungen sowie für die Angabe der Provenienzen (in der Form „Ort, Institution. – Hs. Besitzvermerk: Name. – Hs. Besitzvermerk: Name, Jahr“) beigefügt werden.

4. Meldung einzelner Titel von Privatpersonen

Die Bearbeitung erfolgt nach regionaler Zuständigkeit in einer der drei Trägerbibliotheken. Diese übernehmen auch die Herstellung von Digitalisaten mindestens der Schlüsselseiten, vorzugsweise aber die Anfertigung eines Volldigitalisats.

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